Not- und Sicherheitsbeleuchtung
Eine Sicherheitsbeleuchtung ist erforderlich:
- in nicht natürlich belichteten Arbeitsräumen,
- auf nicht natürlich belichteten Fluchtwegen,
- auf nicht ausreichend natürlich belichteten Fluchtwegen, z.B. aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder aufgrund der Lage der Arbeitszeit (z.B. bei Nachtarbeit),
- in Bereichen, die bei Lichtausfall eine besondere Gefahr darstellen,
Die Sicherheitsbeleuchtung
- muss eine unabhängige Energieversorgung haben
- selbsttätig wirksam werden,
- einmal jährlich umfassend geprüft werden
- einmal monatlich nachweislich durch Augenschein kontrolliert werden.
Selbstleuchtende oder nachleuchtende Orientierungshilfen sind anstelle einer Sicherheitsbeleuchtung möglich - außer in Bereichen, die bei Lichtausfall eine besondere Gefahr darstellen.